Eine Corona-Impfung mit Nebenwirkungen ist nicht deshalb ein Dienstunfall, weil sie während der Arbeitszeit erfolgt ist und der Termin im Impfzentrum durch die Dienststelle vereinbart wurde. So entschied das VG Freiburg (Az. 3 K 3268/21).
Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
Das BMF gibt die Änderung Schreibens vom 14. Juni 2024 (BStBl I S. 1086) zu den Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes bekannt (Az. IV B