Corona-Infektion als Arbeitsunfall?

Auch Infektionen mit Krankheitserregern können Arbeitsunfälle sein und damit der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen. Welche Voraussetzungen dazu im Falle einer Corona-Infektion zu erfüllen sind, hatte nun das LSG Baden-Württemberg zu klären (Az. L 1 U 2085/23).

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