Eine Betreuungskraft einer Schule ist mit ihrer Klage auf Anerkennung ihrer Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall gescheitert. Laut SG Speyer lässt sich bezüglich der Kontakte im versichertem Umfeld der erforderliche Nachweis, dass es sich um infektiöse Quellen handelt, nicht erbringen (Az. S 12 U 88/21).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese