Corona-Infektion ist kein Dienstunfall

Die Anerkennung eines Dienstunfalls setzt voraus, dass sich Ort und Zeitpunkt des Unfallereignisses bestimmen und der Dienstausübung zuordnen lassen; dies gilt auch für eine Corona-Infektion. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 A 10.24).

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