Die Anerkennung eines Dienstunfalls setzt voraus, dass sich Ort und Zeitpunkt des Unfallereignisses bestimmen und der Dienstausübung zuordnen lassen; dies gilt auch für eine Corona-Infektion. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 A 10.24).
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen
Die Inanspruchnahme von Elternzeit hat keine Auswirkungen auf die für Polizeivollzugsbeamte in Nordrhein-Westfalen geltende besondere Altersgrenze für den Ruhestandseintritt. Das hat das BVerwG entschieden (Az.