Das LG Frankfurt hat die Klage gegen einen Impfstoffhersteller abgewiesen. Ein Anspruch der Klägerin scheitere bereits daran, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise (Az. 2-12 O 264/22).
Täuschung beim Hauskauf: Käuferin darf Kaufvertrag rückgängig machen
Zeigen sich nach dem Kauf einer gebrauchten Immobilie gravierende Schäden oder Probleme mit der Baugenehmigung, hat der Erwerber oftmals keine Handhabe, gegen den Verkäufer vorzugehen.