Das LG Frankfurt hat die Klage gegen einen Impfstoffhersteller abgewiesen. Ein Anspruch der Klägerin scheitere bereits daran, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise (Az. 2-12 O 264/22).
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
Die im Jahr 2022 einmalig ausgezahlte Energiepreispauschale ist auch für Rentenbeziehende einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 2. Senat des Sächsischen Finanzgerichts mit drei Urteilen entschieden (Az.