Das LG Frankfurt hat die Klage gegen einen Impfstoffhersteller abgewiesen. Ein Anspruch der Klägerin scheitere bereits daran, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise (Az. 2-12 O 264/22).
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann,