Corona-Pandemie: Auch ausländische Fluggesellschaften können Kurzarbeitergeld beanspruchen

Beschäftigten von ausländischen Fluggesellschaften, die aufgrund der Einschränkungen des Flugverkehrs während der Corona-Pandemie ihren Betrieb drastisch einschränken mussten, steht Kurzarbeitergeld in Millionenhöhe zu. Die Unterhaltung von „Heimatbasen“ an deutschen Flughäfen ist für einen Anspruch ausreichend. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 9 AL 43/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im Februar 2026

Die Bundesregierung kann sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung bestimmen. Nach Großbritannien ist die Einreise nur noch mit elektronischer Genehmigung möglich. Hecken dürfen nur bis Monatsende geschnitten