Die Ermittlung der Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringer im Rahmen des Corona-Rettungsschirms ist nicht zu beanstanden. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 10 KR 459/22 SodEG u. a.).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese