In einem offenen Brief legen die Präsidenten von DStV, BStBK, WPK und BRAK nochmals den Finger in die Wunde: Der übermäßig aufgeblähte Prüfprozess bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen macht den prüfenden Dritten eine Fristeinhaltung zum 31.03.2024 unmöglich.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür