In einem offenen Brief legen die Präsidenten von DStV, BStBK, WPK und BRAK nochmals den Finger in die Wunde: Der übermäßig aufgeblähte Prüfprozess bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen macht den prüfenden Dritten eine Fristeinhaltung zum 31.03.2024 unmöglich.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese