Beamten in Teilzeit im Blockmodell („Sabbat-Modell“), die am Stichtag 29.11.2021 während der sog. Ansparphase ihren Dienst mit regelmäßiger Arbeitszeit erbracht haben, steht die Corona-Sonderzahlung in ungeminderter Höhe zu. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 3 A 295/23).
Keine elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach
Das FG Niedersachsen entschied, dass ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid, der ausschließlich über das beA und beBPo eingelegt wird, mangels zulässiger elektronischer Übermittlungsform nach §