Beamten in Teilzeit im Blockmodell („Sabbat-Modell“), die am Stichtag 29.11.2021 während der sog. Ansparphase ihren Dienst mit regelmäßiger Arbeitszeit erbracht haben, steht die Corona-Sonderzahlung in ungeminderter Höhe zu. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 3 A 295/23).
Vermieter kann Verteilungsschlüssel bei Betriebskosten nicht ohne ausreichenden Grund ändern
Das AG Hanau hat entschieden, dass ein Vermieter den in dem Mietvertrag vereinbarten Verteilungsschlüssel hinsichtlich der Betriebskosten nicht ohne Weiteres, sondern ausnahmsweise nur dann ändern