Beamten in Teilzeit im Blockmodell (“Sabbat-Modell”), die am Stichtag 29.11.2021 während der sog. Ansparphase ihren Dienst mit regelmäßiger Arbeitszeit erbracht haben, steht die Corona-Sonderzahlung in ungeminderter Höhe zu. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 3 A 295/23).
Erweiterung des amtlichen Musters für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine um eine Vertretungsbefugnis in bestimmten Feststellungsverfahren im Sinne des §§ 179 ff AO
Das amtliche Muster des BMF für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine wird mit sofortiger Wirkung um den Fall einer nach dem StBerG zulässigen