Das BMWK weist aktuell darauf hin, dass die Frist zu Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens bis zum 31.08.2023 verlängert wurde. Sofern im Einzelfall eine Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann ebenfalls bis zum 31.08.2023 im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis 31.12.2023 beantragt werden. Dies geht auf eine Forderung von DStV und BStBK zurück.
Effizientere Zollverfahren: Mitgliedstaaten einigen sich auf Reform der EU-Zollunion
Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Position zur EU-Zollreform geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die EU-Kommission