Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endet am 31.10.2023. Sofern im Einzelfall über diese Frist hinaus zusätzliche Zeit für die ordnungsgemäße Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann ebenfalls bis zum 31.10.2023 im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis 31.03.2024 beantragt werden. Darauf weist der DStV hin.
RWI/ISL-Containerumschlag-Index: Welthandel trotzt Handelskriegen – Europa hinkt hinterher
Der Welthandel erweist sich im laufenden Jahr stabiler als erwartet. Der Containerumschlag-Index des RWI Essen und des ISL ist im November nur leicht auf 137,5