Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endet am 31.10.2023. Sofern im Einzelfall über diese Frist hinaus zusätzliche Zeit für die ordnungsgemäße Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann ebenfalls bis zum 31.10.2023 im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis 31.03.2024 beantragt werden. Darauf weist der DStV hin.
EU-Entwaldungsgesetz: Parlament unterstützt Vereinfachungsmaßnahmen
Das EU-Parlament hat der Vereinfachung des EU-Entwaldungsgesetzes zugestimmt. Das 2023 erlassene Gesetz stellt sicher, dass in der EU verkaufte Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen.