Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endet am 31.10.2023. Sofern im Einzelfall über diese Frist hinaus zusätzliche Zeit für die ordnungsgemäße Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann ebenfalls bis zum 31.10.2023 im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis 31.03.2024 beantragt werden. Darauf weist der DStV hin.
Exporte im Februar 2026: +3,6 % zum Januar 2026
Im Februar 2026 sind die deutschen Exporte gegenüber Januar 2026 kalender- und saisonbereinigt um 3,6 % und die Importe um 4,7 % gestiegen. Im Vergleich