Nur noch bis zum 31.01.2024 steht das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte offen. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Darauf weist der DStV erneut hin.
Baulogistikdienstleister haftet bei verletzter Verkehrssicherungspflicht für umgefallenes Baustellenschild
Das AG München verurteilte einen Baulogistikdienstleister zur Zahlung von Schadensersatz und Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 540,50 Euro, denn es sei verkehrssicherungspflichtig gewesen, für