Nur noch bis zum 31.01.2024 steht das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte offen. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Darauf weist der DStV erneut hin.
Entscheidung zur neuen Grundsteuer in Niedersachsen
Das Niedersächsische Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß. Das hat das FG Niedersachsen entschieden (Az. 1 K 38/24). In dem Verfahren ging es um die Bewertung eines Grundstücks