Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten am 14.03.2024 im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
ECON-Initiativberichtsentwurf skizziert Eckpunkte für ein „28. Steuerregime“
Mit dem Entwurf einer Entschließung des Ausschusses ECON zur Machbarkeit eines „28. Steuerregimes“ konkretisiert das EU-Parlament die Debatte um einen optionalen, EU-weit nutzbaren steuerlichen Zusatzrahmen.