Die Versagung der Einreise am Grenzübergang Grosbliederstroff (Frankreich) / Kleinblittersdorf (Deutschland) am 2. Mai 2020 zu dem Zweck, in einem Supermarkt in Kleinblittersdorf einzukaufen, war rechtmäßig (Az. 1 C 2.23).
Kein Schadenersatz gegen Bank für Anleger eines Luxemburger-Fonds, dem eine verbotene Cum-Ex-Struktur zugrunde lag
Das LG München I hat eine gegen eine Bank gerichtete Klage auf Schadenersatz für Anleger abgewiesen. Der Streitwert lag bei rund 30,4 Millionen Euro (Az.