Die Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen läuft am 30.09.2024 ab. Darauf weist das BMWK aktuell ausdrücklich nochmals hin. Der DStV ruft alle Kolleginnen und Kollegen, die als Prüfende Dritte in das Verfahren eingebunden sind, auf, ihre Kanzleiorganisation danach auszurichten und – soweit nicht bereits geschehen – tätig zu werden.
Grob fahrlässige Ortsgemeinde?
Wann liegt grobe Fahrlässigkeit von Ortsgemeinde/Ortsbürgermeister/Mitarbeiter einer Ortsgemeinde vor, die eine Haftung gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung des Geschädigten begründet und wie wirkt sich das eigene