Der Cyber Resilience Act wurde am 20.11.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt ab dem 11.12.2027, wobei die Meldepflichten bereits am 11.09.2026 greifen.
Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
Das BMF erörtert in einem neu gefassten Schreiben Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (Az. IV C 1 –