Der Cyber Resilience Act wurde am 20.11.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt ab dem 11.12.2027, wobei die Meldepflichten bereits am 11.09.2026 greifen.
Bundesgerichtshof zur Haftung des Betreibers einer Waschanlage
Der BGH hat über die Haftung des Betreibers einer Autowaschanlage für einen Fahrzeugschaden entschieden (Az. VII ZR 39/24).