Cyberresilienzgesetz: Rat verabschiedet neues Gesetz über Sicherheitsanforderungen für digitale Produkte

Der Rat der EU hat am 10.10.2024 einen neuen Rechtsakt in Bezug auf Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen angenommen, mit dem sichergestellt werden soll, dass Produkte – wie Heimkameras, Kühlschränke, Fernsehgeräte und Spielzeug, die vernetzt sind – sicher sind, bevor sie in Verkehr gebracht werden („Cyberresilienzgesetz“).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge