Der Rat der EU hat am 10.10.2024 einen neuen Rechtsakt in Bezug auf Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen angenommen, mit dem sichergestellt werden soll, dass Produkte – wie Heimkameras, Kühlschränke, Fernsehgeräte und Spielzeug, die vernetzt sind – sicher sind, bevor sie in Verkehr gebracht werden („Cyberresilienzgesetz“).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese