Der Rat der EU hat am 11.03.2025 eine politische Einigung über die Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung erzielt (DAC 9). Die Mitgliedstaaten müssen die DAC 9 bis zum 31.12.2025 umsetzen. Länder, die sich für eine spätere Umsetzung der „Richtlinie zu Säule 2“ (Pillar Two) entscheiden, müssen die DAC 9 dennoch innerhalb derselben Frist umsetzen.
Befangenheit begründet: Vater der Anwältin stirbt, Richterin verweigert Terminsverlegung
Wenn die Richterin trotz Todes des Vaters der Anwältin die Terminsverlegung verweigert, begründet das die Besorgnis der Befangenheit. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 26