Eine Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Tätigkeit als verbeamteter Lehrer nicht förderlich im besoldungsrechtlichen Sinne. So das VG Aachen (Az. 1 K 2377/23).
Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro Schenkungsteuer anfällt, weil es sich nicht