Reparieren statt wegwerfen: Das schont Ressourcen, verringert die Müllmengen und schont die Umwelt. Anfang Juli 2024 ist eine entsprechende EU-Richtlinie in Kraft getreten. Sie muss bis Ende Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung gibt einen Überblick.
Keine Wiedereinsetzung – BVerwG: „Was man unterschreibt, sollte man vorher gelesen haben“
Wer als Anwältin einen falschen Schriftsatz per beA ans Gericht schickt, kann sich nicht auf den Fehler der sonst zuverlässigen Angestellten berufen. Dies entschied das