Anwältinnen und Anwälte müssen kontrollieren, ob ein fristgebundener Schriftsatz ordnungsgemäß übermittelt wurde. Dies erfordere auch die sorgfältige Prüfung (anhand eines zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens), ob auch das richtige Dokument übermittelt worden ist, so der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZB 80/22). Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: