Das VG Hannover hat der Klage von Amazon stattgegeben: das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten überwiegt hier nicht die unternehmerischen Interessen von Amazon (Az. 10 A 6199/20).
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche