Mit einer einzigen Registrierung sollten Verbraucher Google erlauben, ihre Daten auf 70 Diensten zu verarbeiten. Eine vermeintliche Einwilligungserklärung bei der Registrierung für ein Google-Konto verstieß gegen die DSGVO und war unwirksam. Das hat das LG Berlin nach einer Klage des vzbv entschieden. Die Einwilligung beruhe nicht auf einer freiwilligen und informierten Entscheidung der Nutzer (Az. 15 O 472/22).
Rat der Europäischen Union stimmt Vereinfachungen von CSRD und CSDDD zu
Am 24. Februar 2026 hat der Rat der EU den umfassenden Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Sorgfaltspflichten (CSDDD) im Rahmen des Omnibus-I-Pakets zugestimmt. Darauf