Das Bundesinnenministerium plant, die Datenschutzaufsicht zu vereinheitlichen und das Bundesdatenschutzgesetz zu überarbeiten. Aus Sicht der BRAK sollte die Datenschutzaufsicht über die Anwaltschaft bei einer selbstverwalteten anwaltlichen Stelle liegen. Zudem warnt sie davor, das Zurückbehaltungsrecht für anwaltliche Handakten durch datenschutzrechtliche Ansprüche auszuhebeln.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese