Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Luxemburg haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 DBA-Luxemburg eine neue Konsultationsvereinbarung abgeschlossen. Dies teilt das BMF mit (Az. IV B 3 – S-1301-LUX / 23 / 10001 :001).
Die Vereinfachungsvorschläge beim Nachhaltigkeits-Reporting im Überblick
Mit dem Omnibus 1-Paket schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung der Berichtspflichten für Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit vor. Der DStV listet die wichtigsten Vereinfachungen auf.