Der Abzugsfähigkeit von Rechts- und Beratungskosten anlässlich der Veräußerung einer Enkelgesellschaft im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses steht § 8b KStG nicht entgegen

Das FG Düsseldorf hatte über die Abzugsfähigkeit von Rechts- und Beratungskosten einer Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen an einer Enkelgesellschaft durch eine Tochtergesellschaft der Klägerin zu entscheiden (Az. 7 K 1811/21 K).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

BFH: Außensteuergesetz europarechtswidrig

Der BFH hat entschieden, dass die Beschränkung der Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung auf ausländische Stiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union