Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch. Der Schadenersatzanspruch hängt jedoch nicht davon ab, dass der entstandene immaterielle Schaden eine gewisse Erheblichkeit erreicht.
So entschied der EuGH (Rs. C-300/21).
Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im April 2023
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sanken die Auftragseingänge im April gegenüber dem Vormonat leicht um 0,4 %. Nach dem starken Einbruch im März (-10,9 %)