Gebrauchsgegenstände – wie hier auch Möbel – können nach denselben Maßstäben wie alle anderen Werke urheberrechtlich geschützt sein, wobei allein ihre Originalität maßgeblich ist und kein Vorrang des Geschmacksmusterrechts besteht. Für eine Verletzung kommt es lt. EuGH nicht auf Gesamteindruck oder Gestaltungshöhe an, sondern darauf, ob erkennbare kreative Elemente übernommen wurden (Rs. C-580/23).
Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
Aufgrund des EuGH-Urteils C-375/24 hat das BMF festgelegt, dass Sudoku-Zeitschriften nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 49 Buchst. b