Ob für das Training von KI-Modellen, die smarte Nutzung erneuerbarer Energien oder die Forschung rund um personalisierte Medikamente – Daten werden für Wirtschaft und Gesellschaft immer wichtiger. Doch in der großen Mehrheit der deutschen Unternehmen bleiben Daten lt. Bitkom weiterhin ungenutzt.
Anwendung der 10-jährigen Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 GrEStG
Die auf zehn Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n. F. ist lt. FG Düsseldorf auch dann nicht auf Erwerbsvorgänge