Das BVerfG entschied, dass § 362 Nr. 5 StPO mit dem Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 GG und dem Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar und nichtig ist (Az. 2 BvR 900/22).
Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland
Die EU-Kommission hat zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen. Deutschland ist in drei Fällen betroffen: bei der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie, der Barrierefreiheit von Produkten