Das BVerfG entschied, dass § 362 Nr. 5 StPO mit dem Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 GG und dem Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar und nichtig ist (Az. 2 BvR 900/22).
Was die neue EU-Kommission zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit plant
Ihre zweite Amtszeit will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit sieben zentralen Initiativen starten, darunter ein „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ oder die Strategie für einen „Clean