Das BVerfG entschied, dass § 362 Nr. 5 StPO mit dem Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 GG und dem Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar und nichtig ist (Az. 2 BvR 900/22).
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht
Das FG Niedersachsen hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Arbeitnehmer, der im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland entsandt wird nach neuem Reisekostenrecht