Die 6. Anti-Geldwäsche-Richtlinie enthält überarbeitete Bestimmungen für die zentralen Meldestellen, die Aufsichtsbehörden und das Transparenzregister. Vor allem beschneidet die Richtlinie aber die bestehende Selbstverwaltung der beratenden und prüfenden Berufe im Kampf gegen Geldwäsche. Die Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Der DStV fordert daher, dass der deutsche Gesetzgeber die Umsetzung der Richtlinie mit viel Fingerspitzengefühl angehen muss.
Gehörsverletzung: Frist scheitert nicht an ausstehender Digitalisierung bei Gericht
Die Berücksichtigung von Anträgen bei Gericht darf nicht daran scheitern, dass der in Papierform eingeworfene Schriftsatz gerichtsintern noch nicht digitalisiert war und daher bei der