Mit der neuen Anti-Geldwäsche-Verordnung vereinheitlicht der europäische Gesetzgeber die Sorgfaltspflichten der Verpflichteten in Europa. Fazit des DStV: Es ist sicher gut, dass der Flickenteppich unterschiedlicher Anti-Geldwäsche-Regelungen in den Mitgliedstaaten zu großen Teilen aufgelöst wird. Zusätzliche Verpflichtungen für die Berufsträger hätten dagegen umgehend in den Bürokratie-Schredder gehört.
Befangenheit begründet: Vater der Anwältin stirbt, Richterin verweigert Terminsverlegung
Wenn die Richterin trotz Todes des Vaters der Anwältin die Terminsverlegung verweigert, begründet das die Besorgnis der Befangenheit. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 26