Mit der neuen Anti-Geldwäsche-Verordnung vereinheitlicht der europäische Gesetzgeber die Sorgfaltspflichten der Verpflichteten in Europa. Fazit des DStV: Es ist sicher gut, dass der Flickenteppich unterschiedlicher Anti-Geldwäsche-Regelungen in den Mitgliedstaaten zu großen Teilen aufgelöst wird. Zusätzliche Verpflichtungen für die Berufsträger hätten dagegen umgehend in den Bürokratie-Schredder gehört.
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.