Die Tücken der Digitalisierung – unzulässige Berufungseinlegung durch ein elektronisches Dokument ohne Signatur

Das OLG Zweibrücken entschied, dass eine Berufung unzulässig ist, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sog. sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde (Az. 9 U 141/23).

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