Die Veräußerung einer Teilfläche sowie die damit zusammenhängenden Abbruch- und Erschließungsarbeiten können das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen verletzen

Das FG Düsseldorf hatte über die Gewährung einer erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung zu entscheiden (Az. 14 K 1546/22 G).

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