Das FG Düsseldorf hatte über die Gewährung einer erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung zu entscheiden (Az. 14 K 1546/22 G).
Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erst bei gröblicher Verfehlung der Programmvielfalt
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und