Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und archivieren können. 2028 folgt die Pflicht, E-Rechnungen auch auszustellen. Mittelfristig dürfte dieser Digitalisierungsanstoß die Effizienz der betrieblichen Abläufe lt. DIHK merklich erhöhen. Doch gerade für viele kleinere Betriebe bedeutet die anstehende Umstellung eine Herausforderung.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden