Die von einem Australier betriebene Webseite „https://haveibeenpwned.com“ ist hilfreich – aber nicht gerichtsfest

Auf der Webseite „https://haveibeenpwned.com“ kann man nachprüfen, ob seine persönliche E-Mail-Adresse von Hackern gestohlen wurde. Das LG Lübeck musste jetzt der Frage nachgehen, ob die Angaben dieser Seite auch gerichtsfest sind. Klare Aussage: Das sind sie nicht, denn das Gericht kann in keiner Weise überprüfen, wie die Webseite zu ihren Ergebnissen kommt (Az. 15 O 214/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Was ändert sich im November 2024?

Die Bundesregierung hat einen Überblick über die Neuregelungen ab November 2024 veröffentlicht: u. a. weniger Bürokratie (BEG IV), zügigere Verfahren bei großen Wirtschaftsstreitigkeiten, Justizentlastung durch