Die deutsche Wirtschaft befindet sich lt. BMWK zum Jahresende unverändert in einer schwachen Ausgangslage.
Getrennte Hauptwohnsitze von Eheleuten sind separat rundfunkbeitragspflichtig
Das VG Koblenz entschied, dass Ehegatten für getrennt auf sie jeweils als Hauptwohnsitz angemeldete Wohnungen jeweils einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, auch wenn sie gemeinsam