Nach dem schwachen Jahresausklang 2023 mit einem Rückgang des realen BIP um 0,3 Prozent deuten lt. BMWK aktuelle Frühindikatoren noch keine Belebung zu Jahresbeginn an.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür