Nach zwei Quartalen in Folge mit negativem Wachstum im Winterhalbjahr 2022/23 deuten lt. BMWK aktuelle Konjunkturindikatoren einen verhaltenen Start in das zweite Quartal an.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür