Aktuelle Frühindikatoren, wie Auftragseingänge und Geschäftsklima, aber auch die verhaltende Entwicklung der Weltkonjunktur, deuten auf ein erneut schwaches drittes Quartal hin; frühestens zum Jahreswechsel 2023/24 ist lt. BMWK mit einer spürbaren konjunkturellen Belebung zu rechnen.
Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro‑ und Hybridelektrofahrzeugen
Das BMF passt das Schreiben vom 5. November 2021 aufgrund der Einführung der Strompreispauschale zum 1. Januar 2026 gemäß BMF-Schreiben vom 11. November 2025 an