Wer beim spätabendlichen Online-Banking einen vermeintlichen Anruf von der Bank erhält, sollte das genau prüfen. Wenn der Kunde grob fahrlässig handelt und durch „Phishing“ einen Schaden erleidet, muss die Bank nicht haften. So das LG Lübeck (Az. 3 O 83/23).
Befangenheit begründet: Vater der Anwältin stirbt, Richterin verweigert Terminsverlegung
Wenn die Richterin trotz Todes des Vaters der Anwältin die Terminsverlegung verweigert, begründet das die Besorgnis der Befangenheit. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 26