Wer beim spätabendlichen Online-Banking einen vermeintlichen Anruf von der Bank erhält, sollte das genau prüfen. Wenn der Kunde grob fahrlässig handelt und durch „Phishing“ einen Schaden erleidet, muss die Bank nicht haften. So das LG Lübeck (Az. 3 O 83/23).
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden