Wer beim spätabendlichen Online-Banking einen vermeintlichen Anruf von der Bank erhält, sollte das genau prüfen. Wenn der Kunde grob fahrlässig handelt und durch „Phishing“ einen Schaden erleidet, muss die Bank nicht haften. So das LG Lübeck (Az. 3 O 83/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese