Die neue Wand zur Küche ist gemauert, die Badewanne eingebaut, die Wohnzimmerleuchte verkabelt: jetzt einfach die EC-Karte ans Lesegerät halten oder die Rechnung des Handwerkers über einen Online-Bezahldienst begleichen? Das hat lt. Bitkom bereits jede und jeder Achte in Deutschland getan – mehr als ein Drittel hat entsprechende Angebote zwar noch nicht genutzt, könnte es sich aber durchaus vorstellen.
Gewissensnot berechtigt Tram-Bahnfahrer nicht, das Fahren einer Tram mit Bundeswehr-Werbung zu verweigern
Das ArbG München hat entschieden, dass ein Tram-Bahnfahrer nicht aufgrund einer von ihm angeführten Gewissensnot dazu berechtigt ist, das Fahren einer Tram mit Bundeswehr-Werbung zu