Am 16.01.2024 treten neue Vorschriften zur Digitalisierung der Justiz in Kraft. Die Verordnung über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und den Zugang zum Recht wird sicherstellen, dass die Kommunikation in der EU harmonisiert und grenzüberschreitende Zivil- und Strafverfahren digitalisiert werden. Verfahren für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden werden damit einfacher, schneller und kostengünstiger.
BRAK zum Regierungsentwurf: Mehr Fälle für Amtsgerichte
Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung „die Bürgernähe