Das FG Niedersachsen hat dem klagenden Unternehmer einen sog. Direktanspruch gewährt. Die Löschung wegen Vermögenslosigkeit des Leistenden begründet einen Direktanspruch und das Finanzamt kann sich unabhängig davon, ob der Leistende die Einrede der Verjährung selbst erhoben hat, nicht auf diese berufen, wenn der Direktanspruch bereits aus einem anderen Grund besteht (Az. 5 K 40/22).
Kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Supermarktes
Das AG München wies die Klage der betroffenen Anwohnerin gegen das ihr gegenüber ausgesprochene Hausverbot eines Münchner Supermarkts ab (Az. 142 C 18533/24).